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VG Koblenz, 06.02.2003 - 7 K 3216/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rücknahme einer Baugenehmigung wegen zu geringem Abstand
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1997 - 7 A 629/95
Bauordnungsrecht - Berechnung der Abstandfläche bei einer Windenergieanlage
Auszug aus VG Koblenz, 06.02.2003 - 7 K 3216/02
Dies wird von der Landesbauordnung unterstellt, was sich letztlich aus der Spezialregelung in § 8 Abs. 10 letzter Satz LBauO ergibt (so bereits OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. September 1999 - 8 B 11689/99.OVG - unter Hinweis auf OVG Münster, NVwZ 1998, 978, 979 und ein gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums des Innern und für Sport, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 18. Februar 1999 [GMBl., 148]). - OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1999 - 8 B 11689/99
Auszug aus VG Koblenz, 06.02.2003 - 7 K 3216/02
Dies wird von der Landesbauordnung unterstellt, was sich letztlich aus der Spezialregelung in § 8 Abs. 10 letzter Satz LBauO ergibt (so bereits OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. September 1999 - 8 B 11689/99.OVG - unter Hinweis auf OVG Münster, NVwZ 1998, 978, 979 und ein gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums des Innern und für Sport, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 18. Februar 1999 [GMBl., 148]).
- VG Koblenz, 06.02.2003 - 7 K 3190/02
Rücknahme einer Baugenehmigung wegen zu geringem Abstand
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie auf die vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten einschließlich der Gerichtsakte 7 K 3216/02.KO Bezug genommen, die allesamt Gegenstand der Beratung gewesen sind.Dass die Bauaufsichtsbehörde des Beklagten die Baugenehmigung ohne Verletzung von subjektiven Rechten der Klägerin wirksam zurückgenommen hat, hat die Kammer mit Urteil in dem Verfahren 7 K 3216/02.KO vom gleichen Tage festgestellt.